Huhu ihr Lieben!
Ich weiß dass sich einige jetzt furchtbar aufregen werden, aber so ist es eben...
Wer 2 Jahre beim Kind bleiben möchte, sich das aber eigentlich nicht leisten kann, macht folgendes:
2 Jahre Elternzeit beim AG beantragen, das ist ja verbindlich.
Dann nach einem Jahr Elterngeldbezug sich umentscheiden und doch schon jetzt wieder arbeiten wollen.
Dann sollte der AG schreiben dass dies leider nicht möglich ist, da er sich nun auf zwei Jahre eingestellt hat, blabla...
Damit dann zum Arbeitsamt und ihr habt Anspruch auf Arbeitslosengeld...denn ihr könnt nachweislich nicht beim AG arbeiten und seid vermittelbar in der Zeit.
Unbedingt Vollzeit arbeitssuchend melden, nur dann bekommt ihr volles Alosengeld. Das ist ähnlich hoch wie das Elterngeld (sogar etwas höher).
Ihr müßt allerdings vermittelbar sein und z:B. von der Oma bestätigen lassen dass sie die Betreuung fürs Kind übernimmt falls ihr Arbeit findet - was natürlich nicht so schnell der Fall ist!!
Wer jahrelang eingezahlt hat braucht da auch lein schlechtes Gewissen haben finde ich.
Frohe Elternzeit!!