krista_11865535So, jetzt aber ;-)
Du musst dir die Steuer auf das Jahr gerechnet ansehen. Vereinfacht gesagt heißt das, die Steuerlast ist im Prinzip als großes Ganzes einmal im Jahr fällig. Das, was monatlich an das Finanzamt abgeführt wird, ist eine Vorauszahlung, du zahlst quasi Steuern auf Raten :mrgreen: Abgerechnet wird am Schluss, bei der Steuererklärung! Dort prüft das Finanzamt dann, ob zu viel oder zu wenig Steuern für das Kalenderjahr gezahlt wurden. Wenn man Steuerklasse 3 und 5 wählt, muss auch eine Steuererklärung gemacht werden, bei 4 und 4 nicht unbedingt. Üblicherweise lässt man sich als Ehepaar gemeinsam versteuern. D.h. sämtliches Einkommen, das eure eheliche Gemeinschaft hat, wird zusammen gerechnet und aus der Summe der Bruttoeinkünfte wird der Steuersatz ermittelt (die Tabellen dazu findet man auch im Internet). Wenn du jetzt in die 3 wechselst und dein Mann in die 5, obwohl er viel mehr verdient, dann führt ihr ja (durch die höhere Belastung in der 5) auf das Jahr gesehen viel zu viel Steuern an den Staat ab. Das zu viel gezahlte Geld erhaltet ihr dann später vom Finanzamt zurück. Man muss dann halt temporär auf Geld verzichten, um mehr Elterngeld zu erhalten. Das verzichtete Geld gibt's im nächsten Jahr wieder.
Für die Berechnung des Elterngeldes ist das Nettogehalt neuerdings nicht mehr relevant. Es werden vom Bruttogehalt prozentuale Pauschalen für Sozialbeiträge und Steuern abgezogen, für Werbungskosten noch eine Extrapauschale. Hier wird jetzt die Steuerklasse interessant. Für die Berechnung wird die Steuerklasse verwendet, die in dem Jahr vor der Geburt von dir überwiegend genutzt wurde. D.h. du musst mindestens 7 Monate vor der Geburt in die 3 wechseln (siehe dazu auch mein Link weiter unten, Seite 25)
ACHTUNG! Für viele könnte folgendes zum Problem werden:
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, steht aber unter Progressionsvorbehalt, d.h. vereinfacht, dass es den Steuersatz deines Haushaltseinkommens beeinflusst.
Ein kleinen Beispiel:
Es ist 2013, ihr habt ein Kind bekommen und du bist in Elternzeit, beziehst Elterngeld, bist in Steuerklasse 5. Dein Mann geht weiterhin arbeiten, hat Steuerklasse 3. Nehmen wir an, dein Mann verdient 50.000 Euro, du hast 10.000 Euro Elterngeld erhalten. Euer Haushaltseinkommen beträgt also für 2013 60.000 Euro. Für diese 60.000 sind 23 Prozent an Steuern fällig (alles fiktive Werte, ich hab keine Ahnung, wie viel da fällig ist). Dein Mann hat aber monatlich nur 20% Steuern gezahlt, weil für 50.000 Euro nur 20 Prozent gezahlt werden müssen (die genauen Werte stehen in den erwähnten Tabellen). Aber abgerechnet wird hier wieder am Schluss: auf die Einkünfte deines Mannes müsst ihr nun 23 Prozent zahlen, weil das Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber für die Bestimmung des Steuersatzes auf das Einkommen deines Mannes angerechnet wird! D.h. für das Jahr, in dem du Elterngeld bezogen hast, ist eine saftige Nachzahlung an das Finanzamt zu erwarten! Das sagt einem meist keiner und liest sich auch erstmal harmlos, da kommt aber verdammt viel Geld zusammen! Auf die gesamte Bezugsdauer des Elterngeldes kann man grob sagen, dass ein Monat Elterngeld für die Nachzahlung drauf geht.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen :ange: