Seid
ihr verheiratet? Wenn ja, dann steht Dir ein Jahr lang Ehegattenunterhalt (oder wie auch immer das genau heißt) zu. Dafür ist es ganz egal, wie alt die Kinder sind.
Wenn ihr verheiratet seid, würde ich mir als erstes einen Scheidungsanwalt besorgen, der kann Dich in allen weiteren Punkten beraten und Dir auch sagen, wo Du was beantragen musst/kannst.
Wenn ihr nicht verheiratet seid, würde ich mich auch anwaltlich beraten lassen. Schließlich stehen neben Unterhaltsregelungen für die Kinder ja auch Umgangsrechtverhandlungen ins Haus. Zwar wäre es wirklich begrüßenswert, wenn ihr das der Kinder zu Liebe ohne Streit geregelt bekommt, aber ein Anwalt im Rücken kann dabei nie schaden! Einfach, weil er einem die Rechtslage erklären kann.