Ich
hoffe für dich das du den antrag zurück ziehen kannst
denn für deine Elterngeldberechnung ist es schon von relevanz ob dein vertrag voll oder teilzeit läuft
es zählt das einkommen der letzten 12 monate vor entbindung,egal ob in beschäftigung,arbeitslos,Beruf sverbot oder Elternzeit :-)