jungemami2013 Hallo. Folgendes, ich beziehe Betreuungsgeld, ab 1.8. geht meine Tochter in die Krippe - es handelt sich dabei um eine private Trägerschaft (Kinderland Sachsen eV). Habe ich weiterhin Anspruch auf Betreuungsgeld, weil es keine städtische Kita ist??
an0N_1186950499z Das ist egal sobald es nicht mehr privat betreut wird, ist kein Anspruch mehr da. Selbst wenn es ein privater Träger ist, wird sicherlich eine öfffentliche Förderung erfolgen
asya_12637162 ;-) Wenn die Krippe komplett privat gezahlt wird, also auch keine Zuschüsse bekommt, dann steht dir auch weiterhin Betreuungsgeld zu. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/familien/ab-dem-1-august-so-gibt-es-das-betreuungsgeld-12308424.html
jungemami2013 asya_12637162Vielen dank für deine antwort :bien: Der Link führt leider zu einer fehlerhaften Seite, aber ich google das mal ;-)
sl`ine_12046728 asya_12637162Genauso ist es wenn das Kind von Au Pair oder Privatkita betreut wird, bekommst Du Betreuungsgeld. Mit Privatkita ist aber gemeint, dass dorthin keine staatlichen Zuschüsse fliessen und Du einen monatlichen Beitrag von geschätzt über 1000 EUR hast. Kitas in privater Trägerschaft sind nicht gemeint.
fareed_11961031 mde_12078391Das stimmt so nicht Läßt man das Kind privat betreuen, dann steht das dem Bezug von Betreuungsgeld nicht entgegen. Dabei ist es unerheblich, ob diese private Betreuung durch eine bezahlte Fachkraft oder kostenlos etwa durch die Großeltern erfolgt. Wichtig ist nur, dass nicht auf eine durch öffentliche Gelder geförderte Tagesmutter zurückgegriffen wird
mde_12078391 fareed_11961031Ich habe nichts anderes behauptet! Bei der Kita der TE handelt es sich aber nicht um eine rein private Kita, die zu 100% eigenfinanziert ist; von daher endet mit der Betreuung ihr Anspruch auf Betreuungsgeld.
an0N_1274369799z Ich schätze mal dass der Träger öffentlich gefördert wird und daher ist er nicht mehr ganz privat, also fällt dein Anspruch weg.