Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag hier und er dreht sich gleich um das allseits bekannte Elterngeld und spezielle Fragen, wo wir nicht mehr recht durchblicken:
Die Mama war bisher immer erwerbstätig und bekommt nach der Geburt ja 8 Wochen Mutterschaftsgeld in voller Höhe zum jetzigen Netto Gehalt (sie ist Lohnsteuerklasse 3).
Danach bleibt sie 24 Monate zuhause und splittet das Eterngeld auf 24 Monate auf.
Da kommt schon die erste Frage. Kann bei der Aufsplittung auf 24 Monate der Partner dann auch 4 Partnermonate, anstatt nur 2 beantragen, wie es ja bei 12 Monaten Elternzeit üblich ist?
Und kann er diese ab dem Geburtstermin gleich nehmen?
Der Papa ist selbstständig, doch wegen schlechter Auftragslage bekommt er momentan ALG1.
Daher die Frage, kann er 2 Monate oder 4 Monate dann das Elterngeld bekommen, sprich in seinem Fall weiterhin ALG1 (die 300 zusätzlich bekommt er ja nicht wie ich das verstanden habe).
Die Mama nimmt dann nach den 8 Wochen Mutterschaftsgeld dann 24 Monate das Elterngeld in Anspruch.
So ist das geplant und hoffentlich auch der richtige Weg.
Kann man in der Zeit wo der Papa Alg1 bekommt sonst noch was zusätzlich bekommen oder bekommt die Mama in diesem Fall mehr Geld, als nur die 65% Elterngeld?
Weil das ALG1 vom Papa ist wg. Lohnsteuerklasse 5 ja auch eher dürftig.
Bis wann muss man das eigentlich bei der zuständigen Behörde eingereicht haben?
Danke vorab für eure Hilfestellung