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Du wirst zu dem Kindergeld ALG ll beantragen müssen. Genau wie auch wenn du jetzt die Elternzeit verlängerst. Denn dein EG wurde dir ja jetzt in dem Jahr schon fast komplett ausgezahlt.
Und du wirst nur den Mindestsatz bekommen, da du danach ja nicht wieder arbeiten gehst :-/
Aber vielleicht weiß es einer besser als ich ;-)
Lg