Es kommt aber
auch darauf an, ob dein Kleines vor oder nach dem errechneten ET auf die Welt kam.
Der Mutterschutz beginnt in jedem Fall mit der Geburt, wenn dein Kind aber vor ET kam, verlängert sich der MuSchu um die Zeit bis zum ET.
Mal meinen Fall als Beispiel:
ET war der 28.07.12
Geburt am 12.07.12
MuSchu 12.07.12 - 22.10.12
Das sind dann etwas über 10 Wochen, weil die 8 Wochen erst ab ET gerechnet wurden. Für die Zeit habe ich dann auch Mutterschaftsgeld bezogen und ab dem 23.10. Elterngeld.
Am oder nach ET sind es unabhängig vom Geburtstag 8 Wochen ab dem Tag der Geburt.
Ich hoffe das kann man verstehen. Klingt irgendwie alles wirr grad :mrgreen: