Hallo Mädels,
dies ist ein interessantes Urteil für alle die noch in Elternzeit sind und wieder schwanger sind.
Demnach kann man die erste Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes (2. Kind) vorzeitig beenden. Das bedeutet dann, dass man ganz normal in Mutterschutz geht und sowohl das Geld von der KK als auch vom AG bekommt (= 14 Wochen volles Gehalt).
Mir wurde der Tipp vom Familienministerium gegeben. Hatte dort wegen einer anderen Frage angerufen und dann hat man mir das Urteil genannt:
:arrow: EuGH-Urteil vom 20.9.2007 (Az. C-116/06)
Problem ist, dass das Urteil wohl noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, aber prinzipiell gilt ja, dass europäisches Recht über deutschem Recht steht.
:arrow: Hat einer von Euch das auch schon genutzt???