Eigentlich ist es doch egal, oder?
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, käme eine Übernahme evtl. in Betracht, wäre aber für dich ausgeschlossen, korrekt?
Also wenn Dein Chef dir eine Arbeitsstelle in BW anbietet, dann würde ich das nicht annehmen. Da Du ja örtlich gebunden bist, bekommst Du keine Sperre vom Amt. Wenn Dein chef dir jetzt kündigt, gehst Du zur Arge (wegen des rechtzeitigen Meldens), die lassen dich dann aber vorerst in Ruhe, wegen Elternzeit. Nach der Elternzeit würdest Du dann normal Arbeistlosengeld bekommen, je nachdem, wie du arbeiten kannst (Vollzeit oder Teilzeit). Arbeitslos melden musst Du Dich, sobald du davon erfährst. Mach Dich nicht verrückt, das wird schon. Such Dir dann in ruhe einen neuen Job.