maren_11872631nehmen wir mal an, du hast auf grund deiner vorherigen arbeitsjahre anspruch auf alg1...
(mutterschutz/elternzeit zählt da nicht mit rein so weit ich denke, korrigieren wenn ich falsch liege)
so nun warst du ein jahr daheim mit dem kind, kommst nicht wieder in arbeit. prinzipiell steht dir ja alg1 zu. halt die 66%? von deinem letzten (durchschnitts?) gehalt.
jetzt ist halt die frage, stehst du dem arbeitsmarkt zur verfügung. wird dein kind nicht fremd betreut, dh. du bist daheim weil du kein krippenplatz oder so hast, hast du keinen anspruch, denn du stehst ja nicht zur verfügung, weil du auf dein kind aufpasst.
geht dein kind 40 stunden in der woche zur betreuung, stehst du 40 stunden in der woche zur verfügung, diese 40 stunden werden angerechnet.
geht dein kind nur 20 stunden in die betreuung, hast du nur anspruch auf die 20 stunden.
da wird dann also runtergerechnet, was du damals mit nur 20 stunden verdient hättest und davon wird dann der alg1 anspruch berechnet.
würdest du bei 40 stunden 1000 euro bekommen, sind es bei 20 stunden ebend nur noch 500... so irgendwie...
alles etwas verwirrend.
normalerweise fragen die dich bei antragsstellung auch ob dein kind betreut ist. man wird auch gern mal in irgendwelche maßnahmen gesteckt um zu gucken, ob das kind tatsächlich betreut und die mutter dem arbeitsmarkt wirklich zur verfügung steht.