Ruf noch mal an
Ruf nochmal in der Kasse an.
Du brauchst sowieso den Antrag, da Mutterschaftsgeld eine Antragsleistung ist. Ohne Antrag kein Geld.
Also ruf noch mal an und wenn wieder gesagt wird, dass sie es nicht wissen, verlange eine andere Kollegin/Kollegen oder Vorgesetzten.
Entweder hattest du den falschen Ansprechpartner, oder diejenige war nicht kompetent.
Grundsätzlich ist es so, dass, wenn du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast und das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, du Anspruch hast.
Wie hoch war das erste Mutterschaftsgeld? Der Max-Betrag? Wenn ja, düftest du wieder den Anspruch haben.
Nur bei deinem Arbeitgeberzuschuss kommt es auf deinen Arbeitsvertrag an, ob die in der Elternzeit zahlen.
Also da auch noch anrufen!
LG
Tina