Das kommt drauf an
wie die Rechnung des Steuerberaters aussieht, wenn aufgesplittet, dann bei den jeweiligen Werbungskosten, wenn eine Rechnung ohne Aufschlüsselung, dann würde ich das unter Werbungskosten in der Anlage N eintragen. Aber was ist das für ein Steuerberater, der das nicht selbst mach?!?!?