Also
habfolgendes im netz gefunden,
Steuertipp Geheimtipp: Reinigung Arbeitskleidung absetzen
Arbeiten Sie z.B. in der Produktion oder auf dem Bau, dann können Sie neben den Kosten für die Arbeitskleidung die Reinigung der Kleidung von der Steuer als Werbungskosten absetzen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt folgende Rechnung: 48 Wochen x 0,93 Euro x 3 KG = 133,92 Euro. Setzen Sie also 134,- Euro als Werbungskosten für die Reinigung der Berufskleidung in der Anlage N an.
allerdings soviel ich weiß, ist "Arbeitskleidung" wirklich nur Kleidung, die zur Arbeit dient, wie z.b. eine Metzgerschürze. Also kleidung die nur dem zweck der arbeit dient und nicht privat auch getragen werden kann.
liebe grüße
easy