und auch für die, die ihn nicht gelesen haben.
Es ging um meine Chefin (schikaniert mich und macht mir das Leben schwer). Ich wollte am Donnerstag kündigen und sie sagte, dass ich erst zum 15. Januar kündigen könnte. Ich dachte mir, dass das nicht sein kann, weil ich ja noch in der Probezeit bin. Das Einzige was zählt sind die 2 Wochen Kündigungsfrist und nicht WANN ich kündige. Jedenfalls nicht in der Probezeit.
Ich heute also ein wenig recherchiert und habe schließlich das hier gefunden:
http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/03650\_gesetzliche-kuendigungsfristen--hier-gelten-allgemeine-und-besondere-regelungen.php
Eigentlich ist nur dieser Absatz für mich interessant:
Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit bis zu 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses (gilt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter) :arrow: 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
(steht in diesem Kasten)
Ich hoffe, ich freue mich nicht zu früh, aber das bedeutet doch, dass ich am Montag sofort kündigen kann und am 10. Januar "frei" bin oder :?:
Laut 622 BGB gilt das Gesetz. Aber soll ich zur Sicherheit nochmal auf dem Arbeitsgericht anrufen? :?:
lg und danke fürs lesen ;-)