Sorgerecht
Bei einer Scheidung bekommen die Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn, ein Elternteil verzichtet darauf oder es gibt andere schwerwiegende Gründe für ein alleiniges Sorgerecht.
So einfach läßt sich das nicht regeln. Du mußt das beantragen und Gründe angeben, dann wird alles geprüft und dann wird entschieden. Aber mit den Gründen, die Du angibst, kommst Du nicht durch.
Es gibt einen Paragraphen, der besagt, daß man ein Kind dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, nicht vorenthalten darf, nur weil der/die Ex einen neuen Partner hat.
Stell Dir mal vor, Du hast einen neuen Partner, dann würde Dein Kind doch auch mit ihm zusammentreffen.
Was ist schlimm daran, wenn Eure Tochter die neue Freundin ihres Vaters kennenlernt? Kann es sein, daß Du eifersüchtig bist, weil sich Deine Tochter mit ihr gut versteht?
Freu Dich doch lieber, wenn es Deiner Tochter in der Hinsicht gut geht.
Was die Sache mit den Informationen angeht, kann ich Dir nur sagen, daß Du Deinen Ex-Mann auch über alles, was Deine Tochter angeht, informieren mußt, auch wenn Du das alleinige Sorgerecht hättest. Auch hierfür gibt es bestimmte Paragraphen. Das findest Du alles im Internet, wenn ich die passende Seite wieder gefunden habe, kann ich Dir den Link dazu mal schicken.
Das einzige, was Du bei alleinigem Sorgerecht nicht mehr brauchst, ist seine Unterschrift.
Auch die Besuche beim Vater ändern sich nicht durch das alleinige Sorgerecht.
Wir haben das alles mitgemacht, die Ex-Frau meines Mannes (ich war nicht der Trennungsgrund!) wollte auch das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder haben. Die Gründe waren in etwa die, die Du auch angegeben hast. Damit ist sie bei Gericht aber nicht durchgekommen und durfte auch noch die Gerichtskosten bezahlen.
Im Übrigen bin ich der Meinung: Wenn jemand (egal ob Mann oder Frau) das alleinige Sorgerecht für die Kinder haben möchte, dann soll er/sie auch alleine für die Kinder sorgen, d.h. dann auch auf den Unterhalt verzichten. Aber das möchte dann wahrscheinlich doch niemand mehr. Diese Meinung habe ich natürlich nicht, wenn sich jemand aus welchem Grund auch immer strafbar gemacht hat. Ich meine das nur für die Fälle, in denen jemand dem oder der Ex eins auswischen möchte und dieses über die Kinder tut.
Und noch eins: Bitte rede nicht in Gegenwart Deiner Tochter schlecht über ihren Vater. Er ist und bleibt ihr Vater, egal was passiert ist. Sie muß sich ihr eigenes Bild machen, unabhängig davon, was andere über ihren Vater denken!!! Und auch Du bist und bleibst ihre Mutter, daran wird die neue Freundin Deines Ex nichts ändern. Freu Dich, wenn Deine Tochter eine Freundin in ihr findet!