Ruf die Krankenkasse an
ich habe gerade einen Artikel gefunden:
http://www.masgf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.222176.de
"In welchen Fällen haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe?
Oftmals ist es notwendig, dass auch die Weiterführung des Haushalts sichergestellt werden muss. Besonders Alleinerziehende und Familien mit kleinen und betreuungsbedürftigen Kindern können in eine schwierige Lage geraten, wenn die Person, die den Haushalt führt, wegen einer Erkrankung, eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kurbehandlung plötzlich ausfällt. Um zu vermeiden, dass während dieser Zeit der Haushalt nicht weitergeführt wird und insbesondere die Kinder unversorgt bleiben, können Sie die Leistungen der Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und kein anderer den Haushalt weiterführen kann. Bei im Haushalt lebenden betreuungsbedürftigen behinderten Kindern gibt es keine Altersbegrenzung.
Die Haushaltshilfe umfasst praktisch alle Aufgaben in einer Familie, von der Versorgung des Haushalts (Einkauf, Zubereitung der Mahlzeiten, Wohnungsreinigung usw.) bis hin zur Pflege und Betreuung der Kinder. Haushaltshilfe wird genau wie häusliche Krankenpflege aufgrund ärztlicher Verordnungen gewährt. Auch die Leistungen der Haushaltshilfe werden durch Fachkräfte erbracht, die von den Krankenkassen, Sozialstationen und anderen ambulanten Diensten vermittelt werden. Wenn die Haushaltshilfe durch eine selbst gewählte Person geleistet wird, können Sie auf dem Wege der Kostenerstattung die angemessenen Kosten (Fahrtkosten und gegebenenfalls den Verdienstausfall) dafür geltend machen. Zurzeit zahlen die Kassen bis zu 64 Euro pro Tag bzw. 8,00 Euro pro Stunde. Übernehmen Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad die Haushaltshilfe, besteht lediglich Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Fahrtkosten und des Verdienstausfalls."
insofern ist es nicht ausgeschlossen, da ihr beide zu gleichen Teilen (so hab ich es interpretiert) die haushaltsführenden Personen seid.