jia_12867614Den Elterngeldantrag
findest du im Internet als download (googeln) oder beim Jugendamt (kostenlos, liegt meist im Foyer in nem Stand). Da ist ein Vordruck dabei, den dein AG ausfüllen sollte, über dein Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Reichst du den mit ein, dann sparst du dir, sämtliche Lohabrechnungen etc. beizulegen. Die Personalabteilung deines AGs füllt das aus und gibt es dir wieder.
Dann brauchst du vom Standesamt den Wisch fürs Elterngeld. Den bekommst du ca. 1 Woche nach der Geburt zusammen mit der Geburtsurkunde und den Zetteln fürs Kindergeld, Taufe etc.
Beim Antrag ist auch gleich der Antrag für den Vater dabei. Bei meinem stand was von 1. und 2. Person. 1. wärst quasi du, 2. dein Partner. Wir konnten ankreuzen, ob er gleich seine Elternzeit nehmen möchte oder später erst einen Antrag stellen will. Er kann das auch später entscheiden. Ein Arbeitskollege von mir ist jetzt, bei seinem dritten Kind kurz nach dessen zweiten Geburtstag für 2 Jahre in Elternzeit gegangen. Das hatten er und seine Frau vorher nicht wirklich so geplant. Geht also alles. Bis wann dein Partner Anspruch auf Elternzeit hat, erfährst du im Netz. Wie das allerdings dann mit dem Elterngeld aussieht, also wie lange DER Anspruch für den Partner besteht, das weiß ich nicht.
Beim AG mußt du dich für die ersten beiden Jahre nach der Geburt festlegen. Schick deinen Antrag auf Elternzeit ab, so wie du es haben willst, dein AG wird darauf reagieren. Wer weiß, vielleicht klappt das so, wie du möchtest.
LG Zimt