Hallo Mädels ,
vielleicht kann mir jemand zu etwas mehr durchblick verhelfen!
Zur Elternzeit :
Ich wurde am 26.02.2010 Mutter und habe dafür 3 Jahre Elternzeit eingereicht.
Jetzt bekommt mein kleiner vorraussichtlich am 29.11.2012 ein Geschwisterchen und würde wieder gerne 3 Jahre Elternzeit einreichen.
REICHT MAN DAS DANN NACH ABLAUF DER ALTEN ELTERNZEIT EIN ? ZUZÜGLICH MUTTERSCHUTZ?
Zum Elterngeld ( Bayern) :
Ich würde es gerne wieder für 1 Jahr beantragen. Jetzt plane ich aber 8 Wochen nach der Geburt, also nach den Mutterschutz, wieder für 2 Tage die Woche Arbeiten zu gehen.
WIE WIRD DAS JETZT BERECHNET UND WAS ZIEHEN DIE MIR DA AB ?
HAT MAN DANN ÜBERHAUPT ANSPRUCH ?
UND WELCHES GEHALT ZÄLT DA ? DAS VOR DER ERSTEN ELTERNZEIT ODER DAS VON MEINEN 2 TAGEN DIE ICH DERZEIT IN DER ELTERNZEIT ARBEITE ?
Zum Geschwisterbonus:
Mein kleiner wird erst am 26.02.2013 3 Jahre alt.
HAT MAN DA NOCH ANSPRUCH AUF DEN GESCHWISTERBONUS ?
ZÄHLT DER ERST NACH DEM MUTTERSCHUTZ?
Sorry für die vielen Fragen .... aber meine Leitung ist grad echt laaaaang!
Grüße mir Krümelchen in der 26. SSW