Grundsicherung
Hallo,
braucht deine Mutter evt Unterstützung durch einen Pflegedienst oder ähnliches seit kurzem?
Wenn sie eine unbefristete Rente wg Erwerbsfähigkeit bezieht, erhalt sie vermutlich kein Hartz 4 mehr, da sie damit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zut Verfügung steht. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit ist dem Grunde nach so, dass nur gefragt wird bei Antragsaufnahme ob die Kinder über 100.000 Euro verdienen.
Nur in diesen Fällen wird eine Unterhaltsprufung gemacht. Bei der Sozialhilfe nach dem Sgb Xii (nicht dauerhaft erwerbsgemindert aber so dass kein Anspruch auf Hartz IV besteht) wird eine Unterhaltsprufung bei den Kindern wg zum einen Einkommen aber auch Vermögen gemacht. Ebenso falls sie Hilfe zur Pflege (Hilfe beim anziehen o.ä) bräuchte und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.
So wie ich die Schreiben der Stadt kenne müsste normalerweise grds mal drin stehen nach welchem Sozialgesetzbuch Sgb II oder XII deine Mum Leistungen bezieht und auf Grund welcher Rechtsgrundlage du zum Unrerhalt verpflichtet bist.
Berechnung ist ziemlich kompliziert vor allem wenn es Vermögen gibt und viel in den Sozialhilferichtlinien geregelt. Denke wenn du denkst es könnte sein dass du zahlen musst macht ein anwalt der darauf spezialisiert ist sinn. Lg