Also
so ganz richtig ist das nciht.
Ja, man darf maximal 30h die Woche arbeiten, aber man darf auch über 400 Euro verdienen. Wer geht schon 30h die Woche arbeiten und verdient "nur" 400 im Monat dabei?
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.h tml
Zitat von der Seite:
Das Elterngeld bekommen Sie auch, wenn Sie nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten. Sie können also gleichzeitig Elterngeld beziehen und arbeiten. Damit Sie Ihren Anspruch auf das Elterngeld nicht verlieren, dürfen Sie im Durchschnitt eines Monats aber nur 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn Sie mehr Stunden arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Die nachfolgenden Sätze gelten nur dann, wenn Sie durchschnittlich weniger als 30 Wochenstunden pro Monat arbeiten.
Die Höhe des Elterngeldes reduziert sich durch Ihre Erwerbstätigkeit. Sie bekommen dann nur noch 67 % der Differnz Ihrer Einkommen vor und nach der Geburt des Kindes als Elterngeld ausbezahlt. Das Einkommen vor der Geburt wird dazu auf 2.700 Euro reduziert, wenn es eigentlich höher war. Wenn Ihr Einkommen während des Bezugs des Elterngeldes höher als Ihr Einkommen vor der Geburt des Kindes ist, bekommen Sie kein Elterngeld ausbezahlt.
Beispiel A:
Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 2.000 Euro. Vier Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 1.500 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 1.340 Euro (67 % von 2.000 Euro). Während der Erwerbstätigkeit erhalten Sie ein Elterngeld in Höhe von 335 Euro (67 % von 500 Euro).
Beispiel B:
Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Sechs Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 500 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 1.005 Euro (67 % von 1.500 Euro). Während der Erwerbstätigkeit erhalten Sie ein Elterngeld in Höhe von 670 Euro (67 % von 1000 Euro).
Beispiel C:
Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 400 Euro. Sechs Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 300 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 388 Euro (Geringverdiener-Komponente). Während der Erwerbstätigkeit hätten Sie nach der allgemeinen Berechnung nur einen Anspruch auf 67 Euro (67 % von 100 Euro). Hier greift aber der Sockelbetrag und Sie bekommen daher 300 Euro Elterngeld ausbezahlt.