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Elterngeld ist auch unabhängig von der Elternzeit;
Elterngeld bekomme ich max. 1 jahr lang. Punkt! (Es sei denn es wird gesplittet, aber selbst dann besteht der Betrag nur aus dem Anspruch für 1 Jahr)
Elternzeit kann man bis zu 3 Jahren nehmen. Wenn man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet muss man dem AG 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit , die gewünschte Länge der EZ, VERBINDLICH für die ersten 2 Jahre mitteilen!
Das 3. Jahr bleibt flexibel, kann entweder direkt an das 2. Jahr gehängt werden oder bis zum 8. Lebensjahr. Wieder mit einer Frist von 7 Wochen vor Beginn zu beantragen beim AG!
Denn die Elternzeit ist insofern unabhängig vom AG , dass dir die Zeit zwar zusteht, du aber in der Pflicht bist diese dem AG fristgemäß mitzuteilen, sonst verfällt dein Anspruch!
Hast du kein Arbeitsverhältnis brauchst brauchst du logischerweise auch keinen AG informieren. ich glaube dann ist es nur wichtig die KK zu informieren zwecks der kostenlosen Krankenversicherung, die dir zusteht während der EZ.
Warum EZ beantragen wollen wenn man eh daheim ist :???:
Im neuen AV gilt alles wie oben beschrieben! Hat man schon EZ genommen, hat man nicht, nur weil man den AG wechselt plötzlich wieder Anspruch auf 3 Jahre! Und dann kann man meines Wissens auch nicht die EZ "nachholen" , die man bei einem anderen AG versäumt hat, bzw. nicht beantragt hat!