Guten Morgen :-)
So ganz genau weiß ich es leider nicht.
Soweit ich weiß, kommt es darauf an, was im Vertrag festgelegt wurde.
Wann ist die Arbeitsleistung zu erbringen? Von Montag bis Freitag?
Und intern habt ihr euch auf 2 bestimmte Tage geeinigt? Oder wurden diese Tage konkret im Vertrag festgehalten?
Es gibt vom BMAS hierzu ein Inet-Auftritt, sowie Servicenummern zum Thema Arbeitsrecht. Einfach mal Arbeitsrecht und Bmas googlen.
LG