Genauso
Sehe ich das eigentlich auch, ABER der Arbeitgeber verlangt trotzdem vom Arbeitnehmer die Lohnsteuer und den SolZ zurück. Mit der Begründung, dass das Gehalt als zugeflossen gilt und eine Korrektur der lohnsteuer für 2014 nicht erfolgen kann. Die zurück gezahlten Beträge wären als negative Einnahme zu behandeln und führen zu einem negativen steuerbrutto. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit wird eine Aufrechnung erfolgen.
Ist das rechtens?
wenn man das zahlt, dann verliert man doch Geld was man nie hatte? Müsste das nicht intern beim arbeitgeber vermerkt werdem und dürfen das nicht vom Arbeitnehmer eingefordert werden, oder?