Hm
kommt drauf an, ob im Arbeitsvertrag so bestimmt.
Normalerweise besteht über 616 BGB ein Anspruch auf Fortzahlung des Lohn und Gewährung von "Sonderurlaub".
Dein Mann müßte also auf Kosten des Arbeitgebers freigestellt werden, zur Kinderbetreuung.
Erst wenn sich im Arbeitsvertrag ein Ausschluss auf Lohnfortzahlung findet, käme ein unbezahlter Urlaub und "Kinderkrankengeld"- Anspruch gegenüber der Krankenkasse in Betracht.
Ich würde also mal schauen, was im Arbeitsvertrag steht.