Du kannst jederzeit
unter Einhaltung der gesetzlichen (4 Wochen zum 15. oder zum Letzten des Monats) oder der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.
Eine Ausnahme besteht, wenn Du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest. Dann schreibt das Gesetz, abweichend von den oben genannten Kündigungsfristen zwingend eine Frist von drei Monaten vor.