hooda_12167180Hatte mich mal damit auseinander gesetzt
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin .wordpress.com/2009/08/28/kundigungsschutz-auch-bei-schwangeren-wahrend-der-probezeit/
Ein auszug daraus:
Dies gilt auch während der Probezeit. Das Mutterschutzgesetz macht hier keinen Unterschied, ob die Schwangere bereits seit kurzer Zeit und schon lange beschäftigt ist. Auch ist es unerheblich, ob sich die Arbeitnehmerin in der Probezeit (die Probezeit hat nichts mit dem Eintritt des Kündigungsschutzgesetzes zu tun) befindet oder ob die Wartezeit für den Eintritt des Kündigungsschutzgesetzes (6 Monate) erfüllt ist oder nicht.
Möchte der arbeitgeber aus einem anderen grund kündigen (der dann meist vorgeschoben ist) muss das über die arbeitsschutzbehörde gehen.
Eine kündigung ist ja auch unwirksam wenn die schwangerschaft zum zeitpunkt der kündigung bestand.