... aus eigener Erfahrung ... ;-)
Wir waren auch unverheiratet zum Zeitpunkt der Geburt unseres Sohnes und wollten erst nach der Geburt heiraten.
Uns war primär wichtig, dass, sollte ich bei der Geburt sterben, mein Mann (damaliger Freund) nicht erst um das Sorgerecht für sein Kind kämpfen muss.
Deswegen haben wir einen Termin beim Jugendamt gemacht : er hat die Vaterschaft anerkannt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Es erfolgte dann noch eine Aufklärung durch den Beamten des JA, z.B. dass mit Anerkennung der Vaterschaft eine Unterhaltspflicht entsteht (für das Kind und bis zum 3.Geburtstag des Kindes auch für die Kindsmutter) und dass das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass der Vater auch Mitspracherecht hat für z.B. Schulwahl.
Wegen des Nachnamens bin ich mir nun nicht mehr sicher, ob wir das beim JA bereits festgelegt haben, oder erst nach der Geburt im Standesamt ?? :???: Das kann ich dir nicht sicher sagen, allerdings war es kein Problem, dass unser Sohn den Nachnamen seines Vaters bekam - weil wir ja die Vaterschaftsanerkennung vom JA in der Tasche hatten.
Also alles kein großes Problem, lediglich ein Behördengang und auch keine "Adoptionsproblematik" ;-)
Liebe Grüße,
Friederike