Du
bist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung zu machen, wenn du nicht das komplette Jahr gearbeitet hast, sondern Lohnersatzleistungen erhalten hast, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie zum Beispiel Elterngeld.
Zeit hast du nur bis zum 31. Mai, aber du kannst noch eine Fristverlängerung beantragen - am bessten noch heute.
Wenn du nur Einkünfte aus "nichtselbständiger Arbeit" hast und keine anderen Einkünfte die über den Mindeststeuersatz kommen, braucht man so weit ich weiß keine zu machen - allerdings würde man da fast immer etwas zurück bekommen. Im Klartext, wenn man mit ner Nachzahlung rechnest, muss man fast immer eine machen.