aletha_12905849Doch stimmt so.
Im konkreten Beispiel (Urteil des BGH) ging es zwar darum, dass der Mieter Wände in kräftigen Farben gestrichen hat, allerdings hat der BGH entschieden, dass die Wohnung in "neutralen" Farben zu verlassen ist.
"Neutral" ist mal wieder so ein Wischi-Waschi-Ausdruck, beinhaltet aber nicht automatisch hellgrün und rosa!
Der BGH hat mit seinem Urteil eindeutig die Rechte der Vermieter gestärkt und im Zweifelsfall hat nun leider der Mieter das NAchsehen.
Im übrigen... wer bestimmt denn, ab wann ein "hellgrün" nicht mehr "hell" ist, sondern zum "grün" wird?