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... zunächst mal : eine Mutter-Kind-Kur "bucht" man nicht, man bekommt sie "genehmigt".
Du stellst bei deiner Krankenkasse einen Antrag und bekommst dann entsprechende Formulare zugesandt. So musst du z.B. beschreiben, weshalb DU denkst, dass eine Mutter-Kind-Kur wichtig für dich ist. Unter welchen Beschwerden du leidest, seit wann du diese Beschwerden hast und ob, und wenn ja, was du bislang dagegen unternommen hast. Oder wenn nicht - weshalb nicht. Bei mir war auch verlangt, dass ich einen "normalen" Tagesablauf aufschreibe. Dann musst du noch zum Hausarzt, der muss ebenfalls ein Formular ausfüllen, das im Prinzip ähnliche Fragen enthält.
Der Hausarzt sollte dann eben befürworten, dass eine Kur genehmigt wird. Die gesamten Unterlagen gehen dann zurück zur Krankenkasse, tlw. zum medizinischen Dienst und dann entscheidet deine Krankenkasse, ob die Kur genehmigt oder abgelehnt wird.
Genehmigt - Prima !
Abgelehnt - da kannst du Widerspruch einlegen.
Ich war dieses Jahr auch zur Kur - bei mir wurde diese nach Rücksendung der Unterlagen auch binnen einer Woche genehmigt. Allerdings muss ich dazu sagen, dass mein Mann im vergangenen Jahr sehr lange sehr krank war, in unserem nahestehenden Umfeld mehrere Menschen gestorben sind, unser Kind eingeschult wurde und ich berufstätig bin. Zwar nur in Teilzeit, aber an Arbeitsvolumen habe ich das einer Vollzeitkraft :-/ Zudem waren in meiner Arbeitsstelle die Arbeitsplatzbedingungen tlw. an der Grenze zum Erlaubten ...
Ich hatte dadurch mehrere physische wie auch psychische Probleme, die mir den Alltag enorm erschwert haben. Vielleicht hat dies die Genehmigung erleichtert ?
Ich weiß es nicht.
Grundsätzlich hängt es wohl auch von der Krankenkasse ab, inwieweit Kuren eher genehmigt oder abgelehnt werden.
Auch die Kurklinik kannst du dir nur bedingt (ja nach Krankenkasse) aussuchen. Ich konnte im ersten Schritt wählen, ob ich an die See oder in die nähere Umgebung fahren möchte. Im zweiten Schritt wurden mir etwa 5 Klinken angeboten, aus denen ich wählen konnte, in welches Haus ich gerne möchte.
Ich habe aber auch schon gehört (in der Mutter-Kind-Kur selbst), dass die Krankenkasse die Klinik "bestimmt" hat.
Wenn die Mutter diese Klinik nicht wollte - dann gab's keine Kur.
Krankenkasse arbeiten auch mit Kliniken zusammen, so kann es z.B. sein, dass die Klinik XYZ nur von der Krankenkasse A, nicht aber von der Krankenkasse B belegt werden kann.
Und es gibt natürlich super Kurkliniken, aber eben auch Häuser, die nicht so dolle sind.
Noch wichtig: wenn du die Kur genehmigt bekommst, musst du innerhalb von 6 Monaten die Kur antreten, ansonsten verfällt dein Anspruch (und vermutlich auf längere Zeit...). Kurzum: wenn du jetzt eine Kur beantragst und genehmigt bekommst, kannst du nicht sagen, du willst im Frühjahr/Sommer 2014 gehen, sondern wirst die Kur im Winter 2013/2014 antreten müssen.
Probier's aus. Wenn deine Krankenkasse der Meinung ist, du "jammerst auf hohem Niveau", dann wirst du keine Genehmigung bekommen.
Es entscheidet keine von hier, ob du darfst oder nicht ;-)
Liebe Grüße
Friederike
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