sidney_12434181Hast Du denn
Deinen ALG I Anspruch, als Du in Elternzeit gegangen bist, ruhend gestellt. Also gegenüber dem Amt erklärt, dass Du erst mal kein ALG beziehen willst, weil Du Elterngeld erhältst?
Oder hast Du beides gleichzeitig bezogen?
Wie lange vor der Arbeitslosigkeit hast Du denn gearbeitet? Daran könnte man dann ersehen, für wie viele Monate Du einen Bezugsanspruch hättest.
Aber bei lediglich 4monatigem Bezug sollte da eigentlich noch Anspruch bestehen.