Hallo
also um das erstmal richtig zu stellen, gesetzlich musst du dich 3 Monate vor dem ende des Vertrages bei der Agentur für Arbeit melden!
Das gilt aber nur wenn du in den letzten 24 MOnaten mindestends 12 MOnate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen bist, also über 400 Euro!
Dann ist es wichtig ob du weiter in der Elternzeit bleiben möchtest denn wenn du dem Arbeitsmarkt nciht zur verrfügung stehst, hast du auch kein Anspruch auf ALG I.
Wenn du dann Arbeitslosengeld II beantragen willst, müsste geschaut werden wieviel dein Mann verdient und wie hoch eure miete ist. Und wenn ihr vermögen habt wird das natürlich auch berücksichtigt!
Aber es gibt Freibeträge!
Wenn du dazu noch genauere angaben brauchst mail mir einfach!
Hoffe ich konnte etwas helfen!
Gruß Jasmin