Habe Erfahrung...
Ich war mit zwei Kindern dort. Er hat mir die Prozedur folgendermaßen erklärt: Stell dir vor, eine Schublade säße nicht gerade in der Führungsschiene, sondern ein bisschen verkantet und ließe sich nicht mehr bewegen. In diesem Fall nützt es nicht viel, die Schublade mit Kraft immer wieder vor und zurück zu schieben (=Krankengymnastik), sondern man muss ihr von der Seite einen kleinen Schlag versetzen, dass sie wieder in ihre Schiene rutscht. So ähnlich läuft es mit dem "Einrenken" des Halswirbels, das ist ein spezieller Griff.
Dr. Koch arbeitet nur mit Röntgenbild. Ich finde das sehr wichtig, denn für Fehlhaltungen kann auch eine wirkliche Fehlbildung des Knochens verantwortlich sein. Dann kann man mit dem "Einrenken" ziemlichen Schaden anrichten. Außerdem sieht man auf dem Röntgenbild, ob der Wirbel schief steht und auf welcher Seite, das heißt, von welcher Seite der Griff angesetzt werden muss. Jeden, der "blind" an der Halswirbelsäule eines Kindes rumzieht, halte ich persönlich für unseriös. Übrigens habe ich auch schon mit Leuten geredet, die Dr. Koch nach Inspektion des Röntgenbildes wieder heim geschickt hat, weil es keine Schiefstellung des Wirbels gab. Das sagt mir, dass der Mann nicht aufs Behandeln (Geldverdienen) um jeden Preis aus ist, wie privat arbeitenden Ärzten gern mal unterstellt wird.
Ja, man muss das Formular unterschreiben, von dem du da sprichst. Klar: Durch die Wirbelsäule verläuft das Rückenmark, und im Prinzip kann es sein, dass etwas falsch läuft. Ich habe von keinem solchen Fall gehört (und ich habe sehr viel rumgefragt und geforscht, als die Sache bei uns anstand) - ich denke, Dr. Koch muss das einfach machen, um sich selbst im Falle eines Falls abzusichern, da er sonst wohl auf Millionen Schadenersatz verklagt werden würde. Aber er ist auch nur ein Mensch.
Meine Kinder waren bei der Behandlung 10 Wochen bzw. 8 Jahre alt. Ich bin froh, dass wir das gemacht haben. Wenn du noch Fragen hast - gern.
Tiny