janie_12693294D.h. die kriegt man rum
wenn man jetzt NICHT auf das Schreiben reagiert.
Allein die Aufforderung des Vermieters, Ihr sollt zahlen, hemmt NICHT die Verjährung. Sein Schreiben ändert also isoliert betrachtet nichts daran, dass die Verjährungsfrist - die weiter unten bereits von jemandem angesprochenen 6 Monate - erst einmal weiterläuft.
Verjährungshemmend wäre hingegen die "Aufnahme" von "Verhandlungen" über eine Schadensposition.
Wenn Ihr jetzt also auf das Schreiben erwidert, darüber diskutiert, ob hier Verschleißteile betroffen sind oder nicht, ob die Sache unter eine Kleinstreparaturenklausel fällt oder nicht, DANN käme u.U. eine Hemmung der Verjährung in Betracht.
Wenn Ihr hier nicht reagiert, setzten NUR noch Erhebung der Klage auf Zahlung oder Beantragung UND Zustellung eines gegen Euch ergangenen Mahnbescheides die Verjährung aus.
Ich an Eurer Stelle würde also auf den Brief hin GAR NICHTS machen.