Wird angerechnet
Das Amt rechnet den Unterhalt, den man erhält, als Einkommen an und berücksichtigt auch den Unterhalt, den man zahlt, der dann als Ausgabe gewertet wird.
In dem einen Fall bekommt man weniger ALG 2, weil man ja noch 400 EUR Unterhalt (Einkommen) kriegt und in dem anderen Fall bekommt man mehr ALG 2, weil man ja 400 EUR gesetzliche Pflichtausgaben hat.