Hallo
Ich kann dir zwar nicht 100% tig sagen,dass meine folgenden Angaben korrekt sind,aber wer sich besser auskennt
,darf mich gerne korrigieren ;-)
Meines Wissens ist es so:
Die Behörden dürfen nicht mehr entscheiden,wer zur eheänlichen Gemeinschaft gehört,doch wenn man ein jahr zusammen lebt fällt man unter "eheänlicher Gemeinschaft",da man so den Willen zeigt,für einander Verantwortung zu übernehmen und den ganzen Quatsch.....
bzw. muss man nach 1 Jahr ne Stellungnahme mit Nachweisen abliefern.
Man zählt auch zur eG,wenn ihr ein gemeinsames Kind habt oder wenn man über das Geld des Anderen verfügen darf,z.B. gleiches Konto etc.
Dann fällt der "1 Jahres Paragraph" natürlich weg.
Dann hat man 2 Optionen:
1. man macht gar nichts und zählt zur eheänlichen Gemeinschaft ;-)
2. man erhebt Einspruch und muss nachweisen,das man für den Anderen keine Verantwortung übernehmen will/kann,bzw. keinen Willen hat für den Anderen einzustehen.
Das ist aber ne schwierige Sache.
Ruf doch einfach morgen früh mal beim Arbeitsamt an und frag nach,würd ich sagen.
Die können dir dann eine genaue Auskunft geben.
Auf jeden Fall getrennte Konten,wenn es geht auch getrennte Quittungen etc.
Wenn ihr alles getrennt auflistet könnt ihr nach dem Jahr nachweisen,dass jeder nur "sein eigenes" Geld ausgibt.
Wem das zu anstrengend ist(mir wär es das) kann es auch "normal" machen,dann muss man allerdings damit rechnen,dass man nach 1 Jahr vielleicht das Geld gekürzt bekommt.
Aber wenn du eh "nur noch" ein halbes Jahr das AlG beziehen musst,wär es ja egal.
Hoffe ich konnte dir ein bischen helfen,
lg Sabrina