mohana_12722118Die Frage ist in der Rechtsprechung umstritten
ich würde aber von einer Zulässigkeit der langen Laufzeit ausgehen.
Du hast oben angeführt, laut 309 BGB dürfte die Grundlaufzeit nicht länger als zwei Jahre sein. So was ähnliches ist in der Vorschrift auch tatsächlich normiert.
Aber es existiert leider eine Entscheidung des BGH (Urteil vom 8. Februar 2012 Az. XII ZR 42/10), der der Ansicht ist, dass die Vorschrift des 309 BGB auf Fitness-Studio-Verträge nicht anwendbar sei.
Und gegen den BGH zu argumentieren, ist immer so eine Sache.
Ich denke, dass hier, wie Mandel das ja auch schon anführte, eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit eher in Betracht kommt.
Deine Freundin soll sich ein Attest vom Arzt holen, dass sie aufgrund ihrer Krankheiten dauerhaft keinen Sport mehr machen kann.
Und dann ein Schreiben aufsetzen, etwa so
>>>Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit Ihrem Fitnessstudio mit sofortiger Wirkung aufgrund von Krankheit.
Leider ist es mir nicht mehr möglich, weiterhin Sport in einem Fitnessstudio zu betreiben.
(Ich leide an Erkrankung ab und xy; wegen dieser Erkrankungen habe ich folgende Beschwerden, die durch sportliche Betätigung verschlechtert werden.)
Die Sportunfähigkeit hat mein Arzt bestätigt, Attest anbei.
Ich bitte, mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung von meinem Bankkonto widerrufe ich hiermit.
Mit freundlichen Grüßen
Name, Ort, Datum<<<
Ob sie konkrete Angaben zu den Erkrankungen macht, also das in Klammern stehende, muss sie selbst entscheiden. EIGENTLICH sollte das Attest des Arztes reichen, aber auch hier ist die Rechtsprechung nicht ganz einheitlich.
Problem wäre hier aber dann gegeben, wenn sie die Krankheiten bereits vor Vertragsabschluss gehabt hat - dann kann sie sich auf diese jetzt eigentlich nicht mehr stützen. Es sei denn, sie haben sich verschlimmert, oder es besteht die Gefahr, dass sie sich durch die sportliche Betätigung im Fitness-Studio verschlimmern.