Fall eröffnen
Es gibt bei Privatverkauf keine Rücknahme, wenn du überall die Wahrheit in der Beschreibung geschrieben hast. Schon gar nicht bei den Gründen, die der Käufer dir angegeben hat. Rein theoretisch kannst du auf die Zahlung bestehen. Zahlt er nicht, könntest du sogar zum Anwalt damit.
Aber Problem dabei ist, dass du sicherlich eine negative Bewertung für kassierst. Natürlich ungerechtfertigt, aber hilft dir dann ja nicht.
Gib bei ebay an, dass der Käufer nicht zahlt (lass dich auch nicht auf einen anderen Grund ein) uns dann bekommst du die ebay Provision wieder und ebay merkt sichbei ihm dass es so ist.
Dann hilft nur wieder neu einstellen. Aber erst wenn der Fall geschlossen ist.
Vllt kannst du mit der Werkstatt eine Ratenzahlung vereinbaren?