levent_12185365Auch
Wenn es manche übertrieben finden, aber es ist nun mal bei Nachweis von Vorsatz ein Straftatbestand.
Auch wenn die Polizei hier keine Handhabe hat, kann es bei bejahendem öffentlichen Interesse an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet werden. Dieses ist insbes.dann gegeben, wenn es vermehrt vorkommt.
Klar sollte die TS erst versuchen, die Person zu erreichen und Sachlage zu klären.
Gerade weil immer alle denken, es wäre lächerlich, wegen dem miminalen Betrag ein Fass aufzumachen, kommen viele damit durch :FOU: