Also
Jazzmen hätte ich im Rahmen des Kindeswohls als Standesamt auch abgelehnt. Auf das Internet kann man sich vor dem Standesamt eher nicht berufen.
Allerdings wenn ihr euch dennoch durchsetzten wollt, gibt es vier nächste schritte:
1. Schritt: Das Standesamt richtete sich meist nach dem Namensbuch von Wilfried-Seibicke. Das Ding kostet zwar über 1000 Euro, aber die meisten großen Bibliotheken haben es. Wenn ihr in einer größeren Stadt wohnt, geht in die städtische Bibliothek und schlagt den namen im Seibicke nach, wenn sie das Buch haben. Mit einer Kopie des positiven Eintrages müsste das Standesamt schon einlenken. (Anmerkung im Seibicke sind die unzulässigen Namen mit + gekennzeichnet.)
2. Schritt
Wenn ihr an den Seibicke nicht ran kommt oder der Name nicht verzeichnet ist, könnt ihr einen Antrag auf eine Namensbestätigung bei der Gesellschaft für deutsche Sprache machen. Hier gibt es nähere Infos:
http://www.gfds.de/index.php?id=14
Wenn diese den Namen auch ablehnen, sind die Chancen sehr gering dass ihr ihn dennoch bekommt.
3. Schritt: Angeblich ist es auch möglich bei der amerikanischen Botschaft um eine Bestätigung des Vornamens nachzufragen. Dann mit dieser Bescheinigung beim Standesamt um Eintragung bitten.
4. Schritt:
Wenn das Standesamt immernoch den Namen nicht eintragen will, dann kann man klagen. Anwalt nehmen, beraten lassen, Klage erheben, Monate warten, dann mal sehen.