Meistens
müssen Verheiratete nachzahlen, da das Elterngeld zwar nicht versteuert wird, aber zum zu versteuernden Einkommen angerechnet wird.
Beispiel: dein Mann verdient 40.000Euro/Jahr und zahlt darauf 18% Steuern, heißt also 7200 Euro.
Nun bekommst du 3600Euro Elterngeld, zahlst darauf keine Steuern.
Für die Einkommensteuer wird nun so gerechnet, daß ihr zusammen 43.600Euro verdient habt, damit fallt ihr dann u.U. schon in den nächsthöheren Steuersatz von sagen wir mal 20%.
Diese 20% werden aber dann wiederum nur auf die 40.000Euro angesetzt, die dein Mann verdient hat. Er müßte also 8000Euro Steuern zahlen in diesem Jahr.
Fazit: Er hat bis zum Steuerbescheid 800Euro zu wenig bezahlt.
Als ledige Frau sieht das ja anders aus. Mein Kind kam z.B. im März zur Welt, ich habe also statt z.B. 40.000Euro/Jahr in diesem Jahr nur 2 Monate voll verdient, also ca. 6667 Euro. Da ich aber mit dem normalen Steuersatz für 40.000Euro pro jahr veranlagt war (wußte ja keiner, ob und wann ich ein lebendes Kind gebähren werde), habe ich also diese 6667 Euro mit 18% versteuert (um das Verheirateten-Beispiel wieder aufzugreifen).
Auch bei mir wird zu den 6667 Euro das Elterngeld angerechnet, also z.B. 22338 Euro.
Damit hätte ich in diesem Jahr 29005 Euro verdient und würde damit in einen niedrigeren Steuersatz rutschen, von sagen wir mal 10%. Ich müßte dann also auf meine 6667Euro Verdienst 666,70Euro Steuern zahlen. Tatsächlöich habe ich aber bis zum Bescheid schon 1200Euro bezahlt. (18% von 6667Euro). Ich bekäme also Geld zurück.
Halbwegs klar geworden?
LG Zimt