Hallo
also ihm stehen 900 zum leben zu
der unterhalt ergibt sich durch seinen verdienst
wenn er nicht arbeiten geht bekommst du vom jugendamt unterhalt für das kind
normalerweise steht dir auch unterhalt zu aber seit lebensunterhalt und kind gehen vor erst dann du
scheiden lassen müsst ihr euch nicht wenn ihr das nicht wollt und selbst wenn müsstet ihr erstmal das trennungsjahr abwarten das beginnt mit getrennten betten bzw mit dem auszug von ihm oder dir
am besten ist wenn du dich an einen anwalt oder das jugendamt wendest dir helfen dir bei allem wegen dem unterhalt usw