Aber wie gesagt,
auf der einen Seite sagt das Gesetz, die Familie ist schützenswert und ein Erzeuger kann seine Rechte NICHT durchsetzen wenn Mutter und Ehemann nicht mitspielen (unabhängig von diesem Fall gibt es dieses Gesetz).
Auf der anderen Seite können sie im Falle einer Ehekrise den Erzeuger dann doch rückwirkend zahlen lassen. Was nun :?:
Und ich fragte auch an andere Stelle, wie die Rechte nachträglich in Anspruch genommen werden sollen- denn eine Elternschaft ist in der Regel mehr als eine finanzielle Verpflichtung.
Und so haben wir hier einen Mann, der für die Kinder der Vater ist mit sämtlichen emotionalen Konsequenzen und auch RECHTEN und wir haben einen Mann, der NUR für die Pflichten aufkommen soll (rückwirkend).
Elternschaft bringt Pflichte UND Rechte mit sich :!!!:
Anmerkung:
Wäre der Ehemann nun nicht der emotionale Vater, weil zB getrennt und kein Kontakt, also hätte er auch NUR finanzielle Verpflichtungen gehabt, könnte man es wieder anders sehen.