guto_13022628..
So war es aber nicht gemeint, sie soll den Mieterschutzbund nicht auf den Vermieter hetzen, sondern sich lediglich darüber informieren l, ob es so erlaubt ist.
Zur Gartennutzung habe ich folgendes gefunden:
" Bewohnern eines Mehrfamilienhauses kommt er zugute, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Steht dort nichts, nutzen die Mieter den Garten aber jahrelang, ohne dass der Eigentümer dem widerspricht, haben sie damit womöglich stillschweigend ein Nutzungsrecht erworben "
Ich habe aber keine Ahnung ob das auch auf einen Wintergarten anzuwenden ist.