Hallo Ihr alle,
wenn ich hier so die ganzen Berichte lese, ueb er gluecklich adoptiert oder wir moechten adoptieren, draengt sich schon die Frage auf was ist los mi t unserer Gesellschaft und ich meine dies nicht negativ ! Warum soviele Auslandsadoption privat auf eigene Faust. Die Aemter in aller Welt fragen sich dies bis zu einem gewissen grad und es ist einfach zu beantworten. Die Hilfe abgesehen von der Liebe, Geborgenheit die eine Familie einem fremden adoptierten Kind geben moechte, ist gross. Jaehrlich werden Milliarden von Euro/Dollar ect. gespendet, wir sind ja in diesen Sachen ein grosszuegiges Volk aber die Kehrseite der Medaille ist, wenn man hoert dass viele dieser ich sage nur Millionen garnicht da ankommen wofuer sie eigentlich gespendet wurden. Einen Kinderwunsch zu haben und dieser kann egal warum auch immer nicht in Erfuellung gehen, ist grausam mit sich rumzutragen.Aber auch das Problem der Gerichtsbarkeit und Ihre oft widerspruechlichen Gesetze der die Gesellschaft ausgesetzt sind, lassen so manch einen Verzweifeln. Da ist ein Mensch der gerne diese Liebe die er in sich traegt einem Kind egal wo her es kommt geben moechte und Er darf nicht ! Da ist ein Mensch der gar kein Bezug zu einem oder seinem Kind hat, laut Gesetz kann man da nichts machen und Er darf es behalten.
Wenn wir einmal das Adoptionswirkungsgesetz unter die Lupe nehmen,und dazu das Haager Abkommen, stellen wir im juristischen Sinne fest, dass die Behoerde eigentlich nur befugt ist, oder es eigentlich der Freien Gerichtsbarkeit nur zusteht ueber die Rechtmaessigkeit der Adoption zu urteilen. Was macht aber die Gerichtsbarkeit und die verschiedenen Aemter, diese entscheiden ueber eine Sachlage, des Faehigseins, was diese Eigentlich nicht duerften. Warum das ist einfach erklaert. Im Haager Abkommen steht unter der Einleitung, (Quelle Bundesamt fuer Justiz) Seit 1. Januar 2002 steht in Deutschland ein besonderes Verfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz zur Verfuegung, indem durch Gerichtsbeschluss a. die Anerkennungsfaehigkeit einer Auslaendischen Adoption ausgesprochen wird. b und der danach rechtliche Umfang der Adoption festgelegt wird. So, Feststellung nach einer nennen wir es Privatadoption bei der die neuen Adoptiveltern nicht ueber eine staatliche Einrichtung, so wie z. Bsp. Jugendamt im Heimat und Auslandstaat gegangen sind,werden als nicht rechtlich also gegen das Haager Abkommen verstossend angesehen, obwohl rein juristisch gesehen dies gar nicht sein duerfte. Denn man spricht in diesem Punkt eigentlich schon eine beleidgung gegen ein anderes Land aus und erklaert es fuer nicht juristisch faehig einen ordentlichen Beschluss der Adoption auszufuehren. Wobei ich mich da eigentlich Frage mit welchem Recht nimmt sich die Bundesrepublik Deutschland, dieses Recht heraus ?(Aber auch andere Staaten) Denn man hat doch eigentlich 2 Vorteile. und hier erst mal das Paradoxe. adoptiert man in einem Staat der nicht Mitglied ist, des Abkommens der sich also einen dre...schert und Adoptionen nach seine Gesetzen freigibt oder nicht, also erlaubt, werden nach einem kurzen Verfahren in Deutschland genehmigt ! Adoptiert man in einem Staat der Mitglied des Haager Abkommens ist und somit die Gerichtsbarkeit auf beider Seiten nachpruefen kann ob alles Ordnungsgemaess ablief, auch wenn es eine Selbstbeschaffungsadoption ist oder war, gilt es nicht oder man hat Schwierigkeiten dass diese Anerkannt wird. Was doch mit all seiner Klarheit sagt Du bist nicht ueber den Staat gegangen das kann alles nicht stimmen. Sicherlich ist der Kostenfaktor bei einer nennen wir es Staatlichen Adoption und privaten Adoption nicht das selbe. Wer aber, vermag sich das Recht heraus zu suchen und zu behaupten weil das Maedchen X in der Dominikanischen Republik ein Kind hat, fuer dass es garnicht sorgen kann oder weil es selbst noch ein Kind ist,also z. Bsp. Minderjaehrig und einen Auslaender sucht der dieses Kind adoptiert auf legalem Wege uber die Gerichtsbarkeit und es nicht in einem Heim lassen will wo es fuer vielleicht lange Zeit bleibt da wir ja hundertfuenzig mal von Seiten der Deutschen Behoerde ueberprueft werden muessen und Ihr das von einem Kinderheim gesagt wurde, dass wenn die Gerichtsbarkeit hier entscheidet und auch die Mutter das Kind zur Adoption frei gibt, dieses auch gerichtlich mit ordnungsgemaessen Papieren belegt wird und das ganze auch privat und nachgeprueft werden kann Das zum Beispiel die Adoption nicht Rechtsgueltig ist.
Dies ist doch fuer mich reiner juristischer Unfug. Sicherlich bin ich mir bewusst dass es Kinderhandel gibt und dies auch unterbunden werden muss, aber solch eine Schikane auf beiden Seiten, muss doch nun wirklich nicht sein. Da warten und suchen Frauen nach Auslaendern die Ihrem Kind eine gesicherte Zukunft geben... und da steht das Amt das sagt machst Du nicht wie wir, der Staat es wollen geht das nicht oder man wird nach langer Zeit des wartens dann abgelehnt, weil mit jedem Tag den wir auf eine Moeglichkeit des Adoptierens warten ruecken wir der Altersgrenze die der Staat vorsetzt fuer die Moeglichkeit der Adoption naeher und sind dann einfach zu alt.
Das waren mal nur so eben meine Gedanken, mich mit Adoption hier befassend in der dominikanischen Republik wo ich lebe.
Waere schoen wenn Ihr mir schreiben wuerdet wie Ihr darueber denkt !
domlawyer