Du kannst "bestimmen" ..
Hallo,
tja, vor dieser Thematik sind wir alle nicht gefeit. Ich kenne mich grad nicht allzu groß darin aus (Rechtskunde war nie so wirklich mein Fach), deshalb auch nur in Laiensprache ...
Der Ratschlag zum Notar / Rechtsanwalt und Jugendamt zu gehen kann ich nur zustimmen :BIEN:
Ansonsten .. da du ja das alleinige Sorgerecht usw. hast, darfst auch du "bestimmen". Vater ist nicht gleich Vater ... :FOU:
Habt ihr denn die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben? Wenn ja, ist es leichter, dass der Vater des Kindes das Kind bekommt, wenn dir etwas zustösst.
Ansonsten sind es die nächsten Verwandten; also deine Eltern, deine Geschwister usw.
Und das Kind kommt erst nach der "Vaterprüfung" zu deinem Vater - wenn deine Eltern / Geschwister (wo das Kind eben dann ist) damit einverstanden sind UND wenn das Jugendamt damit einverstanden ist.
Zusätzlich dazu wird "nach dem Wohl des Kindes" entschieden ... :roll:
Kennt z.B. das Kind deine Mutter sehr gut, war der Kontakt häufig da, könnte sich deine Mutter problemlos um das Kind kümmern und hättest du auch noch zusätzlich ein Testament aufgesetzt, dass sich deine Mutter um dein Kind kümmert .. tja, dann ist die Sache klar: dein Kind kommt zu deiner Mutter. :roll:
musst du dir echt gut überlegen ... denn alles hat Vor- und Nachteile. :roll:
Aber lass dich beraten! :BIEN:
Und einfach so etwas schreiben .. das kannst du zwar machen, wird aber vor dem Richter nicht immer anerkannt ... das musst du schon alles notariell beglaubigen lassen.
lg, Alamea