stacy_12295394 Halllo ihr lieben, Ich hab mal eine frage, vielleicht kann mir jemand helfen. Also ich arbeite beim öffentlichen dienst und bin jetzt das 2. jahr in elternzeit, meine tochter wurde im april 2012 geboren. Letztes jahr hab ich dann noch das volle weihnachtsgeld, bzw. Jahreszahlung bekommen. Wie sieht das dieses jahr aus? Ich hab schon gegoogelt aber nur widersprüchliche sachen gefunden, dass man es nur zu hälfte bekommt oder gar nicht oder das volle weihnachtsgeld. Weiss da jemand bescheid? Vllt aus erfahrung? Wäre super wenn mir jemand helfen könnte :-) Liebe grüße Shanny
lela_12725663 :kikou: Bin Beamtin in Bayern und soweit ich mich erinnere habe ich letztes Jahr kein Weihnachtsgeld bekommen weil ich das ganze Jahr über keine Bezüge hatte, war ja in EZ. Jetzt bin ich aktuell wieder in MuSchu und denke, das ich die Sonderzahlung kriege, aber ich hab mich da noch garnicht schlau gemacht.
oriane_11926818 :-) Ich denke du bekommst dieses Jahr keins Bis April 2012 warst du ja sozusagen für die Firma anwesend und hattest Abzüge,daher der Anspruch 2013 hattest du mit der Firma so nichts zu tun,da du in Elternzeit bist
lela_12725663 :arrow: http://www.beamtenbesoldung.org/besoldung/50-bayern/138-bayern-sonderzahlungen.html mal als beispiel die Regelung für Bayern. Googel doch einfach mal dein Bundesland oder eben Bund selber.
stacy_12295394 :arrow: Kein weihnachtsgeld obwohl du im oktober wieder angefangen hast? Das ist ja blöd, ich hatte auch im oktober bei meiner behörde angefangen (also komplett neu angefangen) und habe trotzdem weihnachtsgeld bekommen. Hm vielleicht ist das auch vom bundesland abhängig. Ich arbeite in nrw aber der tarifvertrag ist vom land baden-württemberg weil da die hauptstelle ist. Naja, also wahrscheinlich werd ich dann keins bekommen. Vielen dank für eure antworten :-)
gila_11979155 Bei mir war es so: Meine Tochter ist 04/2010 geboren. Ich bekam für 2010 komplettes Weihnachtsgeld. Habe 05/2011 wieder abgefangen zu arbeiten und bekam dann für 2011 anteiliges Weihnachtsgeld von 05-12/2011. Ich denke also, da du dann im zweiten Jahr der Elternzeit garnicht gearbeitet hast, wirst du leider auch kein Weihnachtsgeld bekommen.
lauria_988376 Kommt wohl genau drauf an wo du arbeitest. Ich bin Landesbeamtin beim Land Ba-WÜ. Wir bekommen garkein Weihnachtsgeld mehr^^
oona_11867578 :neutral: Ich bekomme nur im ersten Jahr volles Weihnachtsgeld !!! Also bis das Kind 1 Jahr alt ist danach nicht mehr... Aber gehe dann eh wieder Arbeiten ;-) Sorry :neutral: