Ich hatte heute einen Termin beim Arbeitsamt zur Beratung.
Hab ihr meine Situation geschildert. (35,5 Arbeitsstunden wöchentlich+5 Stunden pendeln, alleinerziehend mit 2 Kindern)
Hab ihr erzählt, dass ich bald zur mutterkindkur gehe um uns zu erholen. Wir sind alle ziemlich fertig. Ich bin ständig krank usw.
Jedenfalls hab ich gesagt, dass ich nicjt mehr vollzeit arbeiten kann. Daraufhin sagte sie mir, dass ich dann aber keinen Anspruch auf die volle Höhe alg1 hätte, sondern es würde gekürzt werden wenn ich mich teilzeit (20-30 std) bewerben würde.
Ist das richtig so? Ich dachte, ich hätte Anspruch auf die letzten 12 Monate?
Ich verstehe das nicht. .. kann mir das jemand bitte erklären?
Lg