Einzelfallentscheidung
Hi du,
in Bayern sind sowas Einzelfallentscheidungen.
Und im Gegensatz zu der Meinung weiter unten, hat man nicht unbedingt freie Kiga-Wahl. Spannend wird es immer dann, wenn der Wunsch-Kiga außerhalb der eigenen Gemeinde liegt.
Die Gemeinden tragen nämlich einen Teil der Kosten für einen Kiga-Platz. Geht ein Kind außerhalb der Gemeinde in einen Kiga, muss an die "fremde" Gemeinde gezahlt werden.
Hat man nun am eigenen Wohnort eine kommunale Kita mit freien Plätzen, würde die eigene Gemeinde ja doppelt bezahlen: einerseits entstehen Kosten durch einen leerstehenden Kita-Platz (da kein Elternbeitrag und keine staatliche Förderung als Einnahmen da sind, denn beides gibt es nur bei einem belegten Platz), gleichzeitig muss an die fremden Gemeinde gezahlt werden.
Deswegen kann ein Platz durchaus abgelehnt werden - das sind Entscheidungen, die immer von der Situation vor Ort abhängig sind.
Tiri